- abschließbar nach erfolgter Wartung / Inspektion
- Garantie gilt bis zur nächst fälligen Inspektion, max. 12 Monate bzw. 20.000 km nach Abschluß
- Fahrzeug darf bei Abschluß der Garantie nicht älter als 7 Jahre sein und max. Gesamtleistung von 120.000 km bei Abschluß nicht überschreiten.
- gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge, nicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge
- mindestens ein Jahr Zulassung auf den Fahrzeughalter
- Versicherungsschutz umfasst Teilbereiche der nachfolgenden 3 Baugruppen: Antriebsachse, Getriebe, Motor
Weitere Informationen entnehmen Sie dem [PDF].